Beratungskosten, ansonsten kostenpflichtige Impfstoffe und Medikamente werden von den meisten Krankenkassen teilweise oder gar vollständig übernommen!
Unsere Leistungen
SELBSTZAHLERLEISTUNGEN - DIABETOLOGIE & ENDOKRINOLOGIE
Wir bieten in diesem Fachbereich weitere medizinische Leistungen an, sogenannte „IGeL-Leistungen“. Diese sind auch hier nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung der Krankenkassen und werden daher von den Krankenkassen nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung dieser Leistung gegenüber der Krankenkasse. Die Leistung wird privatärztlich liquidiert und die Rechnung ist vor Inanspruchnahme der Leistung zu bezahlen. ALLERDINGS SIND SIE DURCHAUS SINNVOLL.
Wir bitten, die aktuellen Preise für die IGeL-Leistungen direkt in der Praxis zu erfragen.
Impfung von uns im Rahmen ´Reisemedizinischer Beratung´ angeboten
Körperliche Untersuchung, Lungenfunktionsprüfung, EKG, ggf. Belastungs-EKG, Laborwertbestimmung, Blutgasanalyse/Sauerstoffsättigung bei Bedarf
auf Wunsch, z.B. Blutgruppenbestimmung, Stoffwechselparameter, Cholesterinbestimmung
von Herz ´Echokardiographie´, Halsschlagader ´Carotisdoppler´ und arterielle und venöse Gefäße ´Arterien- und Venenoppler´ (B-/M-Mode Verfahren, Farbdoppler, PW-Doppler)
Körperliche Untersuchung, EKG und ggf. Belastungs-EKG, Lungenfunktionsprüfung
Körperliche Untersuchung, Lungenfunktionsprüfung
Ultraschall Nieren, Urinuntersuchung, Blutwerte
Als gesetzliche Leistung wird von der Krankenkasse der Ultraschall der Schilddrüse übernommen. Als zusätzliche Leistung, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird, kann eine sogenannte Elastografie durchgeführt werden.
Die Elastografie ist ein Verfahren zur Messung der Gewebeelastizität. Die Knoten werden in weich (ES 1), überwiegend weich (ES 2), überwiegend hart (ES 3) oder ganz hart (ES 4) eingeteilt. Überwiegend oder ganz weiche Knoten sind zu 97 % – 99 % gutartig. Überwiegend harte oder ganz harte Knoten sind aber NICHT zwangsläufig bösartig. Die Elastografie ist ein zusätzlicher „Baustein“, um Knoten besser beurteilen zu können.
Körperliche Untersuchung, EKG, Laborwerte Harnsäure und Nierenwerte
Körperliche Untersuchung, Sonographie Abdomen, Blutwertbestimmungen: Blutbild, Blutzucker, Cholesterin, Triglyzeride, Harnsäure, Nierenwerte, Leberwerte – bei auffälligen Parametern ggf. Risikoberechnung Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes
In unserer Praxis erfolgt die Abklärung mittels einem oralen Glucosetoleranztest, ob inzwischen ein Diabetes mellitus vorliegt. Dies wird als gesetzliche Leistung durch die Krankenkassen übernommen. Liegt ein sogenannter Prädiabetes vor als Vorstufe des Diabetes mellitus, ist die sinnvolle Ernährungsberatung nicht Bestandteil der gesetzlichen Leistung. Wir bieten diese an ebenso bei Übergewicht/Adipositas
Nach den Mutterschaftsrichtlinien wird in der 24.-28. Schwangerschaftswoche beim betreuenden Gynäkologen ein Vortest mit 50 g Glucose auf das Vorliegen eines Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt. Ist dieser auffällig, erfolgt zur weiteren Abklärung dann ein oraler Glucosetoleranztest mit 75 g Glucose. Dies stellt vollumfänglich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar.
Unter bestimmten Bedingungen (z. B. bereits in der vorhergehenden Schwangerschaft bestehender Schwangerschaftsdiabetes, Adipositas) ist eine frühere Abklärung sinnvoll und wird empfohlen. Auch wünschen manche Frauen in der 24.-28. Schwangerschaftswoche gleich einen oralen Glucosetoleranztest mit 75 g Glucose und Dauer über zwei Stunden ohne Vortest beim Gynäkologen, da der orale Glucosetoleranztest eine höhere Aussagekraft besitzt.
Wir bieten auch einen oGTT unter diesen Voraussetzungen (Testung in der Frühschwangerschaft, Durchführung des oGTT ohne vorhergehenden 50 g ChallengeTest beim Gynäkologen) als IGeL-Leistung an.
Adipositas ist eine Erkrankung, an der immer mehr Menschen leiden. Wir bieten in unserer Praxis die Adipositastherapie an:
Diese beinhaltet die Abklärung einer eventuell vorliegenden sekundären Ursache der Adipositas ebenso wie die Abklärung, ob inzwischen ein Diabetes mellitus vorliegt.
Die von uns durchgeführte Adipositastherapie beinhaltet sieben Beratungen bei unserer Adipositasberaterin sowie die medikamentöse Therapie (sog. „Abnehmspritze“) in steigender Dosierung nach ärztlicher Einschätzung.
Die medikamentöse Therapie ist ab einem Body-Mass-Index von 30 ohne weitere Vorerkranken und ab einem Body-MassIndex von 27 mit adipositasassoziierten Vorerkrankungen (art. Hypertonie, obstruktives Schlafapnoesyndrom, Dyslipidämie, Prädiabetes) zugelassen.
In den Kosten für die Adipositastherapie sind die Kosten für das Medikament nicht enthalten und müssen gesondert getragen werden. Diese belaufen derzeit auf 200-350 Euro im Monat und sind präparate- und dosisabhängig.